Rechtlicher Rahmen
Inklusion passiert nicht in einem rechtsfreien Raum. Das Thema findet sich, wie viele andere gesellschaftliche Themen, in unterschiedlichen Gesetzen und Abkommen wieder. Diese rechtlichen Grundlagen bieten Orientierung dafür, unter welchen Rahmenbedingungen und mit welchen Rechten inklusives Arbeiten möglich ist. Einige davon stellen wir in der folgenden Übersicht vor.
Internationale Abkommen
Die Menschenrechte sind ein Beschluss der Vereinten Nationen und finden weltweit Anerkennung. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind in 30 Artikeln zahlreiche Menschenrechte formuliert - so auch das Recht jedes Menschen auf Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der Vereinten Nationen. In ihm enthalten sind verschiedene Regelungen und Rechte für Menschen mit Behinderung. Die universellen Menschenrechte werden hier für Menschen mit Behinderung konkretisiert.
Gesetze auf Bundesebene
Die Grundrechte im Grundgesetz sind ein wichtiges rechtliches Gerüst zur begrifflichen und gesellschaftlichen Einordnung von Inklusion. Bereits in Artikel 2 heißt es: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit [...]". In Artikel 3 ist zudem festgelegt: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll "Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität [...] verhindern und [...] beseitigen". Unter anderem geht es hier um den Zugang zu Arbeitsverhältnissen, Berufsbildung oder Wohnraum. Außerdem ist in diesem Gesetz die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes festgelegt.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, auch Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) genannt, soll eine "Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen [...] beseitigen und [...] verhindern". Hier werden beispielsweise Regelungen zur Barrierefreiheit getroffen und die Bestellung einer*eines Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestimmt.
Das 2016 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, auch Bundesteilhabegesetz (BTHG), soll die "Selbstbestimmung und [die] volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" von Menschen mit Behinderung fördern. Unter anderem werden hier bestimmte Leistungen geregelt, die Menschen mit Behinderung unterstützen sollen. Das Gesetz tritt in vier Stufen inkraft, von denen zwei (2020, 2023) noch in der Zukunft liegen.
Gesetze auf Landesebene
Die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen für sich je eigene Empfehlungen und Beschlüsse zum Thema Inklusion. Deshalb ist die jeweils gültige Rechtsgrundlage von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Länder insbesondere im Bildungsbereich gibt es hier.