10 Begriffe zum Thema Inklusion
Inklusion ist in aller Munde. Dabei werden oft viele Fachbegriffe verwendet. Zehn der häufigsten Begriffe erklären wir hier kurz und anschaulich!
Benachteiligung: Fehlen gesellschaftliche Strukturen, die Chancengleichheit ermöglichen, steigt das Risiko einer Benachteiligung einiger Menschen aufgrund ihrer persönlichen Situation. In der Folge können sie nur eingeschränkt an den verschiedenen gesellschaftlichen Angeboten teilhaben. In der inklusiven musikalischen Arbeit geht es darum, diese Benachteiligungen und die dahinterliegenden Gründe zu erkennen, zu thematisieren und abzubauen.
Inklusiv: Inklusiv bedeutet einschließend. Inklusiv arbeiten heißt deswegen, jeden Menschen in seiner Individualität anzuerkennen und ihm zum Beispiel Zugänge zur Organisation zu ermöglichen. Es reicht dabei nicht aus, dass jede*r mitmachen und teilhaben kann, solange er*sie gewisse Kriterien erfüllt und sich anpasst. Das wäre integrativ, aber nicht inklusiv!
Teilhabe: Teilhabe bedeutet, der*die Einzelne wird einbezogen und erhält Möglichkeiten, mitzuwirken und mitzubestimmen. Im Zusammenhang mit Behinderung wird der Begriff der Teilhabe anders verwendet. Hier geht es zusätzlich um die allgemeine Forderung, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sowie um die Vermeidung von Benachteiligungen.
Normalität: Normal sind für uns Dinge, die wir kennen, und Abläufe, die wir von klein auf gelernt haben. In einer inklusiven Gesellschaft oder Organisation wird diese "Normalität" kritisch hinterfragt. Normen und Rahmenbedingungen werden neu verhandelt. Dabei werden Perspektiven unterschiedlicher Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten und Bedürfnissen einbezogen.
Barrierefreiheit: Dieser Begriff zielt auf die Schaffung von Zugängen. Menschen sollen weder aufgrund der gesprochenen oder geschriebenen Sprache noch aufgrund der technischen und baulichen Vorrichtungen ausgeschlossen werden. Für die Arbeit in Amateurmusikvereinen und -verbänden bedeutet dies zum Beispiel, folgende Fragen zu stellen: Wie verbreiten wir Informationen? Sind Proberäume für alle zugänglich? Wo existieren sprachliche oder bauliche Hindernisse? Werden Methoden so gewählt, dass jede*r teilhaben kann?
Leichte Sprache: Leichte Sprache zielt auf Verständlichkeit für all diejenigen ab, für die Sprache eine größere Herausforderung ist – gleichgültig, ob mündlich oder schriftlich. Leichte Sprache verwendet kurze, einfache Sätze mit nur einer Aussage. Eine große Schrift und ein hoher Kontrast erleichtern zudem optisch die Lesbarkeit. Mittlerweile gibt es Stellen, an denen man Texte in leichte Sprache übersetzen lassen kann.
Behinderung: Der Begriff Behinderung wird vor allem für körperliche oder geistige Einschränkungen verwendet. In einer inklusiven Perspektive sind Menschen nicht nur behindert, sondern sie werden behindert – zum Beispiel durch schlechte Zugänge zu Räumen, fehlende Informationen oder zu hohe finanzielle Beiträge für Teilnehmende. So betrachtet soll sich die Arbeit in den Musikvereinen an den Menschen anpassen und nicht umgekehrt.
UN-Behindertenrechtskonvention: Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationales Übereinkommen mit 50 Artikeln, das auf verschiedene Aspekte von Inklusion und Teilhabe abzielt. Dabei geht es zum Beispiel um die Definition von Behinderung, um Chancengleichheit und inklusive Bildung.
Nachteilsausgleich: Nachteilsausgleich meint, eine konkrete Form der Benachteiligung aufzuheben bzw. mit einer speziellen Leistung auszugleichen.
Förderbedarf: Das Wort wird im Bildungsbereich verwendet. (Sonderpädagogischer) Förderbedarf bezieht sich in der Regel auf individuelle Einschränkungen bei Kindern oder Jugendlichen, die beispielsweise durch Krankheit oder Behinderung entstehen. Durch eine konkrete Förderung, also über eine besondere Betreuung oder Zuwendung, sollen die vorhandenen Einschränkungen ausgeglichen werden. Die Beschulung in Sonder- oder Förderschulen oder durch zusätzliche Hilfen in (inklusiven) Regelschulen ist dabei gelebte Praxis.